So einfach geht´s

Aktionszeitraum vom 01.05.2025 bis 31.08.2025
Rotbäckchen Produkte im Wert von 7€ kaufen.
Kaufbeleg bis zum 31.08.2025 hier hochladen. 7€ kaufen.
3€ auf dein Konto zurück erstattet bekommen.
Wichtiger Hinweis
1 Ein Kaufbeleg kann nur einmal während des Aktionszeitraums vom 01.05.2025 bis 31.08.2025 hochgeladen werden. Pro Haushalt kann nur einmal an der Aktion teilgenommen werden. Alle Produkte im Gesamtwert von 7€ müssen auf einem Kaufbeleg stehen. Die Teilnahme gilt nur für den stationären Handel in Deutschland, Onlinehandel ausgeschlossen.
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Bankverbindung:

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Bei Nutzung einer Bankverbindung außerhalb Deutschlands ist die zusätzliche Angabe der BIC erforderlich.

Meinung zum Produkt:

Rotbäckchen Newsletter

Der Rotbäckchen Newsletter informiert dich regelmäßig zu aktuellen Themen aus der Rotbäckchen-Welt. Neben Gewinnspielen und Aktionen, erhältst du jede Menge Tipps und Tricks rund um DIY, Rezepte und Familienalltag.
Indem du die Schaltfläche „Absenden“ anklickst, erklärst du dich mit unseren Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen einverstanden. Diese findest du hier. Mit Absenden des Formulars bestätigst du, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.
Bitte bestätige, dass du kein Roboter bist.
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FAQ

Wie funktioniert die aktuelle Aktion?
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Um an unserer Rotbäckchen Schulanfangspromotion teilzunehmen, müssen in einem Kauf Rotbäckchen Produkte im Wert von mind. 7€ gekauft werden. Anschließend muss ein Foto des Kaufbelegs auf der Aktionswebseite www.rotbaeckchen.de/schulanfang hochgeladen und das Teilnahmeformular ausgefüllt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Überweisung innerhalb von 14 Werktagen auf das angegebene Konto.
Welche Produkte nehmen an der Schulanfangspromo teil?
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An der Aktion nehmen alle Rotbäckchen-Säfte teil, die innerhalb des Aktionszeitraums im stationären Handel in Deutschland gekauft wurden.
In welchem Zeitraum kann an der Aktion teilgenommen werden?
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Die Teilnahme an der Aktion ist ab dem 01.05.2025 möglich und kann bis zum 31.08.2025 erfolgen.
Wie hoch ist die Auszahlung?
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Für den Kauf von Rotbäckchen Produkten im Wert von mindestens 7€, erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 3€ auf das angegebene Konto.
Wie oft darf an der Aktion teilgenommen werden?
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Pro Haushalt ist eine Teilnahme und somit eine Erstattung in Höhe von 3€ möglich.
Wer darf an der Aktion teilnehmen?
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Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Rotbäckchen Produkte im Wert von mindestens 7€ gekauft haben.
Wie lange dauert die Überweisung?
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Nach erfolgreicher Prüfung wird die Überweisung innerhalb von 14 Werktagen auf das angegebene Konto durchgeführt.
Was passiert mit den eingereichten Daten?
Pfeil zum öffnen der Antwort Pfeil zum schließen der Frage
Nach Teilnahmeschluss und erfolgreicher Auszahlung aller Teilnahmen, werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gelöscht. Die Daten der Schulanfangspromotion werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gelöscht.
Solltest du Fragen zur Rotbäckchen Schulanfangspromotion haben, wende dich bitte per Mail an: kontakt@rotbaeckchen-schulanfang.de
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Vielen Dank für deine Teilnahme!

Deine Daten sind erfolgreich bei uns eingegangen. Deine Teilnahme wird nun geprüft. Sollte diese den Teilnahmebedingungen entsprechen, erfolgt die Überweisung der 3€ innerhalb von 14 Werktagen auf dein angegebenes Konto.
1 Ein Kaufbeleg kann nur einmal während des Aktionszeitraums vom 01.05.2025 bis 31.08.2025 hochgeladen werden. Pro Haushalt kann nur einmal an der Aktion teilgenommen werden. Alle Produkte im Gesamtwert von 7€ müssen auf einem Kaufbeleg stehen. Die Teilnahme gilt nur für den stationären Handel in Deutschland, Onlinehandel ausgeschlossen.

Hinweis zum Kaufbeleg

Achte darauf, dass folgende Angaben auf dem Kaufbeleg gut zu erkennen sind:
Punkt A
Einkaufsstätte
Punkt B
Postleitzahl des Marktes
Punkt C
Gekaufte Aktionsprodukte
Punkt D
Kaufpreis der Aktionsprodukte
Punkt E
Einkaufsdatum und Uhrzeit
Punkt F
Gesamtbetrag des Kaufbelegs
Kassenbon abgebildet mit einzelnen Punkten auf die geachtet werden soll
1 Ein Kaufbeleg kann nur einmal während des Aktionszeitraums vom 01.05.2025 bis 31.08.2025 hochgeladen werden. Pro Haushalt kann nur einmal an der Aktion teilgenommen werden. Alle Produkte im Gesamtwert von 7€ müssen auf einem Kaufbeleg stehen. Die Teilnahme gilt nur für den stationären Handel in Deutschland, Onlinehandel ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für die Rotbäckchen-Schulanfangspromotion 2025

Wenn Sie an unserer Rotbäckchen Schulanfangspromotion teilnehmen, willigen Sie in die nachfolgend dargestellten Teilnahmebedingungen ein und nehmen nachstehend dargestellte Datenschutzhinweise zur Kenntnis.


  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
    1. Diese Teilnahmebedingungen und für die Rotbäckchen Schulanfangspromotion 2025 nachfolgend schlicht „Teilnahmebedingungen“ genannt, gelten für die Teilnahme der Rotbäckchen Schulanfangspromotion 2025
    2. Veranstalter ist Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG, Rabenhorststraße 1, 53572 Unkel.
    3. Mit der Teilnahme an der Schulanfangspromotion willigen Sie in diese Teilnahmebedingungen ein und erklären sich mit den ausgeschriebenen Teilnahmebedingungen und den Datenschutzhinweisen, u.a. zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Kooperationspartner zwecks Promotion-Durchführung und Überweisungen, einverstanden.
  2. Teilnahme
    1. Teilnahmeberechtigt an der Schulanfangspromotion sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG sowie CH Couponing House GmbH und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
    2. Die Teilnahme setzt die Kommunikationsmöglichkeit via E-Mail voraus.
    3. Teilnahmeberechtigte (Ziffer 2 Absatz 1) können an der Rotbäckchen Schulanfangpromotion teilnehmen, indem sie in einem Kaufakt Rotbäckchen Produkte für mind. 7€ kaufen und sich über die Webseite www.rotbaeckchen.de/schulanfang anmelden. Hierzu sind die als Pflichtfelder gekennzeichnete Daten in das vorgegebene Formular einzugeben und ein Foto des Kassenbons hochzuladen.
    4. Es gelten nur Einkäufe, die über den stationären Handel in Deutschland getätigt wurden. Online-Einkäufe sind von der Teilnahme ausgeschlossen. An der Cashback-Aktion nehmen nur gekaufte Rotbäckchen-Saftprodukte teil, für die zuvor keine möglichen Lebensmittel-Rückrufe aus eigenen, vertraglichen oder gesetzlichen Widerrufsgründen, erfolgt sind bzw. für die der Endkunde zuvor keine Rückerstattung erhalten hat.
    5. Jeder Kauf-Beleg/Kassenbon kann nur einmal an der Cashback-Aktion der Schulanfangspromotion teilnehmen, Mehrfach-Nennungen führen unmittelbar zum Ausschluss von der Schulanfangspromotion.
    6. Die digitale Einreichung von Kassenbon-Kopien ist nicht zulässig, nur Original-Kassenbons können an der Cashback-Aktion der Promotion teilnehmen.
    7. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis zum 31.08.2025, 23:59 (MEZ) möglich (Teilnahmeschluss). Über den Kauf der Rotbäckchen Produkte hinaus, ist die Teilnahme an der Aktion kostenlos. Es entstehen keine verdeckten Folgekosten.
  3. Auszahlung
    1. Die Teilnehmer, welche die Voraussetzungen zur Schulanfangspromotion erfüllen (Ziffer 2 Absatz 1 – 5) erhalten bei erfolgreicher Prüfung der angegebenen Daten 3€ per Überweisung.
    2. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Absendung des elektronischen Teilnahmeformulars im angegebenen Promotion-Zeitraum auf das bei der Teilnahme angegebene Bankkonto.
    3. Sollte eine Überweisung auf Grund falscher Angaben des Teilnehmers nicht möglich sein, ist Rabenhorst nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
    4. Das Zahlungskonto muss der Europäischen Union zugehören und im SEPA-Zahlungsstandard erreichbar sein. Die Überweisung erfolgt ausschließlich in Euro. Andere Zahlungsarten, wie eine Kaufpreiserstattung in bar oder durch Übersendung eines Schecks, sind ausgeschlossen.
    5. Die Auszahlung ist nicht auf Dritte übertragbar.
    6. Rabenhorst behält sich das Recht vor, den Original-Kaufbeleg einzufordern und in Diesen Einsicht zu nehmen und alle Registrierungen auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen hin zu prüfen. Der Kaufbeleg ist daher bis zum Erhalt der 3€ aufzubewahren. Auf dem Kassenbeleg müssen alle Daten erkennbar sein, die auf der Aktionswebseite genannt sind. Sollte Rabenhorst den Kaufbeleg einfordern und der Teilnehmer stellt diesen nicht innerhalb von vier Wochen zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf die Überweisung in Höhe von 3€.
  4. Haftung und Freistellung
    1. Die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Registrierungs-Seite und etwaige Links verfügbar und von dem Teilnehmer technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.
    2. Die Veranstalter, ebenso wie seine Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten, welche die Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schulanfangspromo erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen; in letzterem Falle haften die Veranstalter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
    3. Sollten trotz vorstehender Versicherungen und Übertragungen (Ziffer 4) Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte Ansprüche gegen die Veranstalter geltend machen, stellt der Teilnehmer den Veranstaltern von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  5. Ausschluss
    1. Ein festgestellter Verstoß verpflichtet die Veranstalter den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Schulanfangspromotion auszuschließen. Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme an der Promotion möglich.
    2. Die Veranstalter behalten sich weiterhin vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten von der Schulanfangspromotion auszuschließen.
    3. Teilnehmer, die unvollständige oder unrichtige Angaben registrieren und/oder unvollständige Belege einsenden, können von der Schulanfangspromotion ausgeschlossen werden. Dem Teilnehmer wird per E-Mail mitgeteilt, warum sein Antrag nicht genehmigt wurde.
  6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
    1. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Schulanfangspromotion jederzeit ohne Vorankündigung oder Fristen und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzubrechen, zu verlängern oder zu verkürzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht mehr möglich sein sollte.
  7. Datenschutzerklärung
    1. Die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Schulanfangspromotion Verantwortlicher ist die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG, Rabenhorststraße 1, 53572 Unkel.
    2. Datenschutzbeauftragter ist die COMDOK GmbH, Herr Jörg Seibert, Eifelstraße 14, 53757 St. Augustin, erreichbar u.a. unter dsb-hr@rabenhorst.de.
    3. In Bezug auf die Kategorien personenbezogener Daten gilt: Verarbeitet zur Durchführung und Abwicklung der Schulanfangspromotion werden verschiedene personenbezogene Datentypen, wie insbesondere Name, Kontaktdaten (wie die Adresse und E-Mailadresse) und gültige Zahlungskontodaten (Bankinstitut, IBAN, Kontoinhaber und sofern notwendig BIC), sowie die vom Teilnehmer ggf. individuell übermittelten personenbezogenen Daten.
    4. Sämtliche im Zuge der Schulanfangspromotion verarbeiteten Daten, insbesondere durch die Teilnehmer zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten zur Auszahlung, werden ausschließlich für die Durchführung der Schulanfangspromotion verwendet.
    5. In Bezug auf die Weitergabe gilt: Die personenbezogenen Daten der Schulanfangspromotion werden der beauftragten Agentur / dem Zahlungsdienstleister zwecks Überweisung übermittelt. Eine darüberhinausgehende Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
    6. Hinsichtlich der Übermittlung in Drittstaaten gilt: Der Verantwortliche/Veranstalter beabsichtigt nicht, die erhobenen personenbezogenen Daten an Drittstaaten zu übermitteln.
    7. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich zur Erfüllung eines Promotion-Vertrags sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO).
    8. In Bezug auf die Dauer der Speicherung gilt: Nach Teilnahmeschluss und erfolgreicher Auszahlung aller Teilnahmen, werden die Daten der Teilnehmer unverzüglich gelöscht. Die Daten der Schulanfangspromotion werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gelöscht.
    9. Der Teilnehmer ist berechtigt, von der Teilnahme an der Aktion jederzeit zurückzutreten. Dies muss schriftlich per Mail erfolgen. Bereitgestellte Daten werden nach Beendigung der Schulanfangspromotion unverzüglich gelöscht.
    10. Datenschutzerklärung: Rechte der betroffenen Person: Als Betroffener, i.S.d. DSGVO, stehen Ihnen die folgende Rechte gegenüber der Haus Rabenhorst GmbH & Co. KG als dem Verantwortlichen zu: – Auskunftsrecht – Recht auf Berichtigung – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Recht auf Löschung – Recht auf Unterrichtung – Recht auf Datenübertragbarkeit – Widerspruchsrecht – Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung – Beschwerderecht Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.rotbaeckchen.de/datenschutz
  8. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Bedingungen.
    2. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Schulanfangspromotion besteht nicht. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Schulanfangspromotion sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: kontakt@rotbaeckchen-schulanfang.de
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